Schließkraft messen
Zur Verringerung der Gefahr von Unfällen mit Verletzungsfolge für Personen werden die maximal zulässigen Einklemmkräfte zwischen zwei Schließkanten durch entsprechende Unfallverhütungsvorschriften festgelegt.
Schließkraftmessung nach Euro Norm EEC/156 Att. 5
und deutscher SP gemäß § 35e StVZO
Unsere Schließkraftmessgeräte SKM1-AC3/5 (Klasse 1, elektronisch) und SKM2-3/-5 (Klasse 2, mechanisch) wurden zur regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung der Klemmkräfte zwischen zwei Schließkanten entwickelt und entsprechen den neuesten gesetzlichen Vorschriften.
Die Geräte stehen für einen Messbereich von 300 N oder 500 N zur Verfügung.
Haupteinsatzgebiete
- Omnibustüren
- U-/S-/ Straßenbahntüren
- Automatische Schiebetore
- Eisenbahntüren
- Aufzugtüren
- Automatische Garagentore
Die zugehörigen Datenblätter finden Sie im Downloadbereich.