Schließkraft messen

Zur Verringerung der Gefahr von Unfällen mit Verletzungsfolge für Personen werden die maximal zulässigen Einklemmkräfte zwischen zwei Schließkanten durch entsprechende Unfallverhütungsvorschriften festgelegt.

Schließkraftmessung  nach Euro Norm EEC/156 Att. 5
und deutscher SP gemäß § 35e StVZO

Unsere Schließkraftmessgeräte SKM1-AC3/5 (Klasse 1, elektronisch) und SKM2-3/-5 (Klasse 2, mechanisch) wurden zur regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung der Klemmkräfte zwischen zwei Schließkanten entwickelt und entsprechen den neuesten gesetzlichen Vorschriften.

Die Geräte stehen für einen Messbereich von 300 N oder 500 N zur Verfügung.

Haupteinsatzgebiete

  • Omnibustüren
  • U-/S-/ Straßenbahntüren
  • Automatische Schiebetore
  • Eisenbahntüren
  • Aufzugtüren
  • Automatische Garagentore

Die zugehörigen Datenblätter finden Sie im Downloadbereich.